1. Mit dem Betreten des Vereinsgeländes wird diese Platzordnung in vollem Umfang anerkannt.
  2. Die Aufsicht auf dem Trainingsgelände obliegt dem Vorstand, dem Platzwart und den Übungsleitern. Die Übungsleiter sind für die Trainingsstunden zuständig, ihren Anweisungen ist Folge zu leisten!
  3. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen und anderen Dingen. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
  4. Das Betreten des Übungsplatzes geschieht auf eigene Gefahr und ist ohne einen anwesenden Übungsleiter untersagt. Die Geräte auf dem Platz dürfen nur unter Aufsicht eines Übungsleiters benutzt werden. Auf dem gesamten Gelände gilt Leinenpflicht! Die Leine darf nur nach Absprache mit einem Übungsleiter entfernt werden.
  5. Das Mitbringen und Tragen von Elektroreizgeräten, Stachelhalsbändern und anderen tierschutzrechtlich bedenklichen Hilfsmittel sind auf dem Vereinsgelände strengstens untersagt.
  6. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall, sowie läufige Hündinnen dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, bzw. das Vereinsgelände betreten. Ausnahmen bei läufigen Hündinnen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Übungsleiters. Die Aufsichtspersonen sind im Interesse der Hunde berechtigt, krank wirkende oder verletzte Hunde des Platzes zu verweisen.
  7. Die Teilnahme am Training ist nur für ordnungsgemäß geimpfte Hunde und mit gültiger Haftpflichtversicherung möglich. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
  8. Hundehalter sind für die Reinhaltung des Vereinsgeländes verantwortlich. Vor der Platzbenutzung ist den Hunden ausreichend Auslauf zum Lösen zu gewähren. Verunreinigungen auf dem Vereinsgelände sind unverzüglich zu beseitigen und selbst zu entsorgen! Es ist außerdem darauf zu achten, dass Futter, das zur Belohnung eingesetzt wird, nicht auf dem Übungsplatz verloren bzw. verstreut wird.
  9. Hunde, die nicht am Training teilnehmen sind soweit möglich auf dem Ablageplatz unterzubringen, und so zu sichern, dass für Menschen und andere Hunde keine Gefahr besteht. Der Durchgang zum Übungsplatz ist freizuhalten. In die Vereinshütte dürfen nur Hunde bis zum Alter von 6 Monaten mitgenommen werden, soweit kein Essen ausgegeben wird. Der Küchenbereich ist für Hunde tabu!
  10. Das Führen eines Hundes unter Alkohol-, Tabletten- und Rauschmitteleinfluss ist untersagt.
  11. Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnungen des Vorstandes, des Platzwartes oder der Übungsleiter können zum Ausschluss vom Training, einen Platzverweis oder zum Ausschluss aus dem Verein führen.